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Kündigung vom Arbeitgeber — einfach erklärt

Kündigung vom Arbeitgeber: Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Kündigung vom Arbeitgeber

Was bedeutet das Schreiben?

Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis — ordentlich (fristgemäß) oder

außerordentlich (fristlos). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

(§623 BGB, elektronische Form unwirksam!) und eine Begründung enthalten,

wenn sie fristlos oder aus personen-/verhaltensbedingten Gründen erfolgt.

Wichtige Punkte — die 3-Wochen-Frist!

  • Kündigungsschutzklage: binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim

Arbeitsgericht einreichen (§4 KSchG) — sonst gilt die Kündigung als von

Anfang an rechtswirksam!

  • Diese Frist gilt auch für fristlose Kündigungen und für Betriebe unter

10 Mitarbeitern (KSchG gilt ab 10 Beschäftigten).

  • Form: Klage beim Arbeitsgericht — formlos möglich, schriftlich oder zur

Niederschrift der Geschäftsstelle; ein Anwalt ist vor dem Arbeitsgericht

in der 1. Instanz nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert.

  • Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe möglich, wenn das Einkommen gering ist.
  • Bei fristloser Kündigung zusätzlich prüfen: War der Grund wirklich

schwerwiegend? Wurde vorher abgemahnt?

  • Zeugnis muss der Arbeitgeber auf Verlangen ausstellen (einfaches oder

qualifiziertes Zeugnis).

Was passiert, wenn man nichts tut?

Nach 3 Wochen ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie unberechtigt war —

Arbeitslosengeld kann zudem um bis zu 12 Wochen gesperrt werden (Verzögerung

beim Arbeitslosengeld I: sofort bei der Agentur für Arbeit melden!).

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