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Kündigung vom Arbeitgeber — einfach erklärt
Kündigung vom Arbeitgeber: Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.
# Kündigung vom Arbeitgeber
Was bedeutet das Schreiben?
Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis — ordentlich (fristgemäß) oder
außerordentlich (fristlos). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
(§623 BGB, elektronische Form unwirksam!) und eine Begründung enthalten,
wenn sie fristlos oder aus personen-/verhaltensbedingten Gründen erfolgt.
Wichtige Punkte — die 3-Wochen-Frist!
- Kündigungsschutzklage: binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim
Arbeitsgericht einreichen (§4 KSchG) — sonst gilt die Kündigung als von
Anfang an rechtswirksam!
- Diese Frist gilt auch für fristlose Kündigungen und für Betriebe unter
10 Mitarbeitern (KSchG gilt ab 10 Beschäftigten).
- Form: Klage beim Arbeitsgericht — formlos möglich, schriftlich oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle; ein Anwalt ist vor dem Arbeitsgericht
in der 1. Instanz nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert.
- Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe möglich, wenn das Einkommen gering ist.
- Bei fristloser Kündigung zusätzlich prüfen: War der Grund wirklich
schwerwiegend? Wurde vorher abgemahnt?
- Zeugnis muss der Arbeitgeber auf Verlangen ausstellen (einfaches oder
qualifiziertes Zeugnis).
Was passiert, wenn man nichts tut?
Nach 3 Wochen ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie unberechtigt war —
Arbeitslosengeld kann zudem um bis zu 12 Wochen gesperrt werden (Verzögerung
beim Arbeitslosengeld I: sofort bei der Agentur für Arbeit melden!).
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