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Rundfunkbeitrag (Beitragsservice / „GEZ“) — einfach erklärt
Rundfunkbeitrag (Beitragsservice / „GEZ“): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.
# Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)
Was bedeutet das Schreiben?
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“) wird vom ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen — **18,36 € pro Monat und
Wohnung** (Stand 2024; eine Erhöhung wurde für 2025 angestrebt — aktuellen
Stand prüfen). Das Schreiben kann eine Aufforderung zur Anmeldung,
eine Zahlungsaufforderung, einen Leistungsbescheid oder eine
Mahnung sein.
Wichtige Punkte
- Die Beitragspflicht gilt pro Wohnung, nicht pro Person oder Gerät.
- Befreiung möglich bei: Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe,
BAföG-Empfänger mit eigenem Haushalt, schwerer Behinderung mit Merkzeichen
„RF“. Antrag mit Bescheid beim Beitragsservice stellen.
- Leistungsbescheid = vollstreckbarer Titel: Widerspruchsfrist
1 Monat nach Bekanntgabe.
- Rückstände treibt der Beitragsservice mit Mahnungen und anschließend per
Zwangsvollstreckung ein (Konto-/Lohnpfändung möglich).
- Vorsicht vor Abzocke: Unseriöse Schreiben im Namen des Beitragsservice
fordern Gebühren. Der echte Beitragsservice verlangt keine
„Vermittlungsgebühren“ und keine Überweisung auf Privatkonten.
Was passiert, wenn man nichts tut?
- Mahnung, Säumniszuschläge, Leistungsbescheid, dann Zwangsvollstreckung
(Pfändung) sowie Einträge bei Auskunfteien (z.B. Schufa).
- Eine Anmeldung für die Vergangenheit (bis zu 3 Jahre rückwirkend) wird
nachgefordert.
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