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Rundfunkbeitrag (Beitragsservice / „GEZ“) — einfach erklärt

Rundfunkbeitrag (Beitragsservice / „GEZ“): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)

Was bedeutet das Schreiben?

Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“) wird vom ARD ZDF

Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen — **18,36 € pro Monat und

Wohnung** (Stand 2024; eine Erhöhung wurde für 2025 angestrebt — aktuellen

Stand prüfen). Das Schreiben kann eine Aufforderung zur Anmeldung,

eine Zahlungsaufforderung, einen Leistungsbescheid oder eine

Mahnung sein.

Wichtige Punkte

  • Die Beitragspflicht gilt pro Wohnung, nicht pro Person oder Gerät.
  • Befreiung möglich bei: Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe,

BAföG-Empfänger mit eigenem Haushalt, schwerer Behinderung mit Merkzeichen

„RF“. Antrag mit Bescheid beim Beitragsservice stellen.

  • Leistungsbescheid = vollstreckbarer Titel: Widerspruchsfrist

1 Monat nach Bekanntgabe.

  • Rückstände treibt der Beitragsservice mit Mahnungen und anschließend per

Zwangsvollstreckung ein (Konto-/Lohnpfändung möglich).

  • Vorsicht vor Abzocke: Unseriöse Schreiben im Namen des Beitragsservice

fordern Gebühren. Der echte Beitragsservice verlangt keine

„Vermittlungsgebühren“ und keine Überweisung auf Privatkonten.

Was passiert, wenn man nichts tut?

  • Mahnung, Säumniszuschläge, Leistungsbescheid, dann Zwangsvollstreckung

(Pfändung) sowie Einträge bei Auskunfteien (z.B. Schufa).

  • Eine Anmeldung für die Vergangenheit (bis zu 3 Jahre rückwirkend) wird

nachgefordert.

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