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Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren) — einfach erklärt

Mahnbescheid (gerichtliches Mahnverfahren): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Mahnbescheid

Was bedeutet das Schreiben?

Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht (Mahnabteilung) und ist der Anfang

eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Gläubiger (Firma, Inkasso, Vermieter)

will damit einen Vollstreckungstitel erreichen — ohne dass es zuvor zu einem

Prozess kommt. Es ist KEIN Urteil, aber der erste gerichtliche Schritt.

Wichtige Punkte

  • Widerspruchsfrist: 2 Wochen nach Zustellung (§692 Abs. 1 ZPO). Es genügt,

formlos zu widersprechen — auch ohne Begründung!

  • Wird nicht widersprochen, erlässt das Gericht auf Antrag den

Vollstreckungsbescheid — danach ist der Einspruch nur noch innerhalb

1 Woche möglich (§700 ZPO).

  • Keine Angst vor dem Widerspruch: Widerspricht man, geht die Sache ins

normale Gerichtsverfahren (Streitverfahren) — das Gericht prüft dann, ob die

Forderung wirklich besteht.

  • Prüfen: Forderung berechtigt? Belege anfordern. Häufig sind Forderungen

fehlerhaft oder verjährt (Verjährung: regelmäßig 3 Jahre).

  • Kosten: Der Widerspruch selbst kostet nichts extra; die Verfahrenskosten

verteilt am Ende das Gericht.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Nach 2 Wochen kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen — damit wird die

Forderung vollstreckbar: Kontopfändung, Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher

sind möglich, außerdem drohen Schufa-Einträge.

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