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Mieterhöhung (Vermieter) — einfach erklärt
Mieterhöhung (Vermieter): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.
# Mieterhöhung
Was bedeutet das Schreiben?
Ihr Vermieter will die Miete erhöhen — bei laufenden Mietverhältnissen meist
nach §558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete). Die Erhöhung muss
schriftlich erklärt und begründet werden (z.B. mit Mietspiegel oder
vergleichbaren Wohnungen).
Wichtige Punkte
- Zustimmungsfrist: 2 Monate — die Zustimmung muss bis zum Ablauf des
zweiten Monats nach Zugang des Schreibens beim Vermieter sein (§558b BGB).
Wer nicht antwortet, gilt nach 2 Monaten als nicht zustimmend — nicht als
zustimmend! Der Vermieter kann dann auf Zustimmung klagen.
- Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um höchstens
20 % steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %).
- Erhöhung auf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel).
- Die Erhöhung darf nicht in den ersten 12 Monaten nach Einzug wirksam
werden (Kappung der Mieterhöhung bei Neuvermietung: 12 Monate Sperrfrist).
- Sonderkündigungsrecht: Wer nicht zustimmen will, kann das Mietverhältnis
außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (3 Monate) kündigen (§561 BGB).
- Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB) folgt anderen Regeln (8 % der Kosten,
Ankündigung mit Fristen) — hier genau prüfen.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Die Mieterhöhung wird nicht wirksam (keine stillschweigende Zustimmung) — der
Vermieter kann aber auf Zustimmung klagen. Zahlt man die erhöhte Miete trotzdem
monatelang, kann das als konkludente Zustimmung gewertet werden: also
rechtzeitig schriftlich antworten — auch bei Ablehnung.
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