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Mieterhöhung (Vermieter) — einfach erklärt

Mieterhöhung (Vermieter): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Mieterhöhung

Was bedeutet das Schreiben?

Ihr Vermieter will die Miete erhöhen — bei laufenden Mietverhältnissen meist

nach §558 BGB (Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete). Die Erhöhung muss

schriftlich erklärt und begründet werden (z.B. mit Mietspiegel oder

vergleichbaren Wohnungen).

Wichtige Punkte

  • Zustimmungsfrist: 2 Monate — die Zustimmung muss bis zum Ablauf des

zweiten Monats nach Zugang des Schreibens beim Vermieter sein (§558b BGB).

Wer nicht antwortet, gilt nach 2 Monaten als nicht zustimmend — nicht als

zustimmend! Der Vermieter kann dann auf Zustimmung klagen.

  • Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um höchstens

20 % steigen (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %).

  • Erhöhung auf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel).
  • Die Erhöhung darf nicht in den ersten 12 Monaten nach Einzug wirksam

werden (Kappung der Mieterhöhung bei Neuvermietung: 12 Monate Sperrfrist).

  • Sonderkündigungsrecht: Wer nicht zustimmen will, kann das Mietverhältnis

außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (3 Monate) kündigen (§561 BGB).

  • Modernisierungsmieterhöhung (§559 BGB) folgt anderen Regeln (8 % der Kosten,

Ankündigung mit Fristen) — hier genau prüfen.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Die Mieterhöhung wird nicht wirksam (keine stillschweigende Zustimmung) — der

Vermieter kann aber auf Zustimmung klagen. Zahlt man die erhöhte Miete trotzdem

monatelang, kann das als konkludente Zustimmung gewertet werden: also

rechtzeitig schriftlich antworten — auch bei Ablehnung.

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