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Kündigung vom Vermieter — einfach erklärt

Kündigung vom Vermieter: Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Kündigung vom Vermieter

Was bedeutet das Schreiben?

Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis. Es gibt drei Arten:

  • Ordentliche Kündigung (§573 BGB): nur mit berechtigtem Interesse des

Vermieters (Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung).

  • Außerordentliche fristlose Kündigung (§543 BGB): nur bei schwerwiegenden

Gründen (z.B. erhebliche Mietrückstände: 2 Monatsmieten).

  • Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Bei Rückstand von 2 Monatsmieten —

aber: Wer innerhalb von 2 Monaten nach Kündigung nachzahlt, kann die

Kündigung unwirksam machen (§569 Abs. 3 BGB)!

Wichtige Punkte

  • Ordentliche Kündigungsfristen (§573c BGB): 3 Monate, verlängert sich bei

langen Mietzeiten (5 Jahre: 6 Monate, 8 Jahre: 9 Monate).

  • Widerspruch (Sozialklausel, §574 BGB): Der Mieter kann der Kündigung

widersprechen, wenn sie eine Härte darstellt (Alter, Krankheit,

Schwangerschaft, fehlender Ersatzwohnraum). Frist: **bis spätestens 2 Monate

vor Beendigung des Mietverhältnisses** (§574b BGB) — am besten sofort.

  • Eigenbedarfskündigung: Interesse und Bedarf müssen konkret begründet

sein; bei Zweifeln anwaltlich/Verbraucherzentrale prüfen lassen.

  • Nach Ablauf der Mietzeit droht die Räumungsklage — spätestens dann

sofort handeln, sonst Zwangsräumung mit allen Kosten.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Das Mietverhältnis endet zum Kündigungstermin; der Vermieter kann räumen

lassen. Härtefälle, die nicht geltend gemacht werden, bleiben unberücksichtigt —

Widerspruch immer schriftlich und fristgerecht.

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