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Kündigung vom Vermieter — einfach erklärt
Kündigung vom Vermieter: Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.
# Kündigung vom Vermieter
Was bedeutet das Schreiben?
Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis. Es gibt drei Arten:
- Ordentliche Kündigung (§573 BGB): nur mit berechtigtem Interesse des
Vermieters (Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung).
- Außerordentliche fristlose Kündigung (§543 BGB): nur bei schwerwiegenden
Gründen (z.B. erhebliche Mietrückstände: 2 Monatsmieten).
- Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Bei Rückstand von 2 Monatsmieten —
aber: Wer innerhalb von 2 Monaten nach Kündigung nachzahlt, kann die
Kündigung unwirksam machen (§569 Abs. 3 BGB)!
Wichtige Punkte
- Ordentliche Kündigungsfristen (§573c BGB): 3 Monate, verlängert sich bei
langen Mietzeiten (5 Jahre: 6 Monate, 8 Jahre: 9 Monate).
- Widerspruch (Sozialklausel, §574 BGB): Der Mieter kann der Kündigung
widersprechen, wenn sie eine Härte darstellt (Alter, Krankheit,
Schwangerschaft, fehlender Ersatzwohnraum). Frist: **bis spätestens 2 Monate
vor Beendigung des Mietverhältnisses** (§574b BGB) — am besten sofort.
- Eigenbedarfskündigung: Interesse und Bedarf müssen konkret begründet
sein; bei Zweifeln anwaltlich/Verbraucherzentrale prüfen lassen.
- Nach Ablauf der Mietzeit droht die Räumungsklage — spätestens dann
sofort handeln, sonst Zwangsräumung mit allen Kosten.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Das Mietverhältnis endet zum Kündigungstermin; der Vermieter kann räumen
lassen. Härtefälle, die nicht geltend gemacht werden, bleiben unberücksichtigt —
Widerspruch immer schriftlich und fristgerecht.
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