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Private Versicherung (Beitragserhöhung, Kündigung) — einfach erklärt
Private Versicherung (Beitragserhöhung, Kündigung): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.
# Private Versicherung
Was bedeutet das Schreiben?
Die Versicherung (Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Berufsunfähigkeit, private
Krankenversicherung …) kündigt, ändert Vertragsbedingungen oder erhöht die
Beiträge — oft mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.
Wichtige Punkte
- Beitragserhöhung: Bei den meisten Versicherungen (z.B. Kfz, Hausrat,
Haftpflicht, BU) besteht bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht
— in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, meist
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (Vertragsbedingungen prüfen!).
- Kfz-Versicherung: Kündigung zum Jahresende mit 1 Monat Frist; bei
Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung.
- Private Krankenversicherung (PKV): Beitragserhöhungen sind grundsätzlich
wirksam; Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft (Tarifwechsel)
oder Gesellschaft mit gleichwertigen Leistungen möglich — Fristen beachten.
- Widerspruch gegen Ablehnungen: Ablehnungen (z.B. Leistungsablehnung)
schriftlich widersprechen, Fristen im Bescheid beachten (oft 1 Monat).
- Vergleich lohnt: Nach einer Erhöhung einen Tarifvergleich machen
(unabhängige Vergleichsrechner) — oft spart ein Wechsel Hunderte Euro.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Die Erhöhung gilt: Der höhere Beitrag wird abgebucht. Das Sonderkündigungsrecht
verfällt nach der Frist — man bleibt im teuren Tarif bis zur nächsten regulären
Kündigungsmöglichkeit.
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