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Private Versicherung (Beitragserhöhung, Kündigung) — einfach erklärt

Private Versicherung (Beitragserhöhung, Kündigung): Was bedeutet das Schreiben, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man nichts tut? Wir erklären es in einfacher Sprache — mit Konsequenzen und fertigen Antwort-Vorlagen.

# Private Versicherung

Was bedeutet das Schreiben?

Die Versicherung (Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Berufsunfähigkeit, private

Krankenversicherung …) kündigt, ändert Vertragsbedingungen oder erhöht die

Beiträge — oft mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht.

Wichtige Punkte

  • Beitragserhöhung: Bei den meisten Versicherungen (z.B. Kfz, Hausrat,

Haftpflicht, BU) besteht bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht

— in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, meist

zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (Vertragsbedingungen prüfen!).

  • Kfz-Versicherung: Kündigung zum Jahresende mit 1 Monat Frist; bei

Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung.

  • Private Krankenversicherung (PKV): Beitragserhöhungen sind grundsätzlich

wirksam; Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft (Tarifwechsel)

oder Gesellschaft mit gleichwertigen Leistungen möglich — Fristen beachten.

  • Widerspruch gegen Ablehnungen: Ablehnungen (z.B. Leistungsablehnung)

schriftlich widersprechen, Fristen im Bescheid beachten (oft 1 Monat).

  • Vergleich lohnt: Nach einer Erhöhung einen Tarifvergleich machen

(unabhängige Vergleichsrechner) — oft spart ein Wechsel Hunderte Euro.

Was passiert, wenn man nichts tut?

Die Erhöhung gilt: Der höhere Beitrag wird abgebucht. Das Sonderkündigungsrecht

verfällt nach der Frist — man bleibt im teuren Tarif bis zur nächsten regulären

Kündigungsmöglichkeit.

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